Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung, als eine besondere Form der Zwangsvollstreckung, bietet die Möglichkeit in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Zum unbeweglichen Vermögen gehören unter anderem bebaute oder unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile (Wohnungseigentum). Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht durch einen Rechtspfleger geführt. Die Verwaltung wird hierbei auf einen Zwangsverwalter übertragen, dem es u.a. obliegt, die Mieten einzuziehen und die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung des Objektes aus diesen Einnahmen zu sichern.

Zum Zwangsverwalter wird Rechtsanwalt Volkmar Gruve bestellt, welcher auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen kann. Ihm steht ein Team von immobilienwirtschaftlich ausgebildeten Mitarbeitern zur Seite, welche alle Aspekte der kaufmännischen Verwaltung von Not leidenden Immobilien mit Engagement und Kreativität bearbeiten. Darüberhinaus gehört zu unseren Leistungen die Beratung und Vertretung der am Zwangsverwaltungsverfahren beteiligten Dritten, einschließlich potentieller Ersteher.

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