Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Verkehrszivilrecht

Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon hat's gekracht. Doch wer hat Schuld? Diese Frage sollten Sie auf keinen Fall an Ort und Stelle beantworten, selbst wenn Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie ihrem Unfallgegner die Vorfahrt genommen haben. Geben Sie daher niemals ein Schuldeingeständnis zum falschen Zeitpunkt ab.

Bleiben Sie ruhig, tauschen sie mit dem Unfallgegner die Personalien aus und rufen Sie wenn möglich stets die Beamten der Verkehrspolizei. Fertigen Sie möglichst Fotos vom Standort der Fahrzeuge, bevor die Unfallstelle geräumt wird. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, stets eine sogenannte „Einwegkamera“ im Fahrzeug griffbereit zu halten.

Zu unseren Leistungen gehört u.a. die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche. Oftmals kommt es aufgrund von Kostenerwägungen bei den Haftpflichtversicherern zu Problemen bei der Schadensregulierung. Dies um so häufiger, je höher der Schaden ist. Aber auch eine unklare Unfallsituation führt oft zu Abwicklungsproblemen. Hierbei und bei der Durchsetzung der von den Versicherungen nur allzu gern vergessenen Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Kostenpauschale ist anwaltliche Vertretung unverzichtbar.

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