Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Familienrecht

Zu diesem Rechtsgebiet gehören u. a. die Bereiche Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht. Hier werden Auseinandersetzungen häufig begleitet von persönlichen und emotionalen Empfindungen.

Zu unterscheiden ist zwischen den außergerichtlichen Chancen einer Streitbeilegung - welche für alle Beteiligten weitaus günstiger ist - und dem Streit vor Gericht. Bestenfalls ist das Ehepaar noch in der Lage, mit unserer Hilfe eine beiden Interessen gerecht werdende Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten, welche dann die Grundlage für das notwendige gerichtliche Scheidungsverfahren ist.

Gerade wenn es um Kinder geht, insbesondere bei Auseinandersetzungen über das Sorgerecht, steht ausschließlich das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Zunehmend ist auch für den Bereich der Ehe der Abschluss eines Ehevertrages zu empfehlen, der unter Umständen ein stabiles Fundament für die künftige Ehe darstellen und den Partnern Sicherheit sowie Vertrauen für die Zukunft geben kann.

Rodelbergweg 6, 12437 Berlin | Telefon: 030-5328561 | E-Mail: kanzlei.gruve(at)t-online.de | www.gruve.de