Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Erbrecht

Insbesondere mit Blick auf die anfallende Erbschaftssteuer, bieten wir unseren Mandanten die Entwicklung entsprechender Modelle an.

Wie in vielen anderen Rechtsgebieten ist es im Erbrecht besonders wichtig und empfehlenswert, alle zukünftigen Fragen zu klären, um eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Erben und den am Nachlass beteiligten Dritten (z.B. Vermächtnisnehmern) zu vermeiden.

Aber auch beim Abfassen eines Testamentes ist anwaltliche Hilfe angeraten, wenn die Familien- oder Vermögensverhältnisse kompliziert sind. Beispielsweise ist ein Testament eigenhändig aufzusetzen und mit vollem Zu- und Nachnamen zu unterschreiben. Für Ehepaare gelten aber diesbezüglich Erleichterungen.

Sind gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen, kommt möglicherweise ein Pflichtteilsanspruch in Betracht – um den es sich zu kämpfen lohnt.

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