Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Betreuungsrecht

Die rechtliche Betreuung bietet Betroffenen Unterstützung, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln.
Bei der Wahrnehmung der einzelnen Angelegenheiten ist das Wohl des Betroffenen der Maßstab des Handelns des Betreuers. Die Betreuung dient nicht zur Erziehung oder Besserung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.
Angeordnet und überwacht wird die Betreuung durch das zuständige Vormundschaftsgericht.
Wir werden im Einzelfall als Berufsbetreuer tätig und vertreten Ihre Interessen in Ihren Angelegenheiten vor Gerichten, Behörden, Kranken- und Pflegekassen, Versicherungsunternehmen, Vermietern, Seniorenheimen und anderen Institutionen umfassend.

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