Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Gebühren

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Auch bei einem Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen und Aussicht auf Erfolg in der Sache Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Im Falle des Obsiegens in einem zivilen Rechtsstreit hat im allgemeinen die unterlegene Partei die Kosten zu tragen, bei einer vergleichsweisen Einigung können die Kosten geteilt werden.

Sollten die gesetzlichen Gebühren etwa bei Miet- und Pachtstreitigkeiten mit sehr geringem Gegenstandswert in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand und den Kosten des Rechtsstreits stehen, werden wir Ihnen eine Honorarvereinbarung anbieten.

Im Arbeits-, Familien- und Wohnungseigentumsrecht gibt es Ausnahmen vom oben Beschriebenen, ebenso in Bußgeldsachen und Strafverfahren. Auch während des Mandates informieren wir jederzeit zur Höhe der anfallenden Gebühren.

Rodelbergweg 6, 12437 Berlin | Telefon: 030-5328561 | E-Mail: kanzlei.gruve(at)t-online.de | www.gruve.de