Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Lohnbuchhaltung

Betriebliche Lohnabrechnung

Jeder Angestellter oder Arbeitnehmer des Unternehmens wird einzeln hinsichtlich Arbeitszeit, Urlaub, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit usw. erfasst und die Entlohnung bzw. Vergütung auf der Basis der arbeitsvertraglichen Vereinbarung und Ihren besonderen Vorgaben errechnet. Weiterhin beinhaltet unsere Tätigkeit die Abwicklung der meldepflichtigen Sachverhalte zu den Betriebs- und Lohndaten gegenüber dem Finanzamt, Krankenkasse, Bau-Sozialkasse, Berufsgenossenschaft und Arbeitsamt. Daneben werden Sie bei den wichtigsten Aufgabengebieten Ihres Betriebes zu Fragen der Arbeitnehmerentlohnung unterstützt:

  • Arbeitspapiere
  • Beginn der Beschäftigung und Versicherungspflicht
  • Steuerabzugsbeträge, Kindergeld und Sozialversicherungsbeitrag
  • Unterbrechung der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung
  • Betriebliche Altersversorgung, freiwillige Unfallversicherung
  • Zulagen und Zuschläge, Heimarbeit, Vermögensbildung und – beteiligung
  • Sachbezüge einschließlich Dienstwagen - Expertise und Aufwendungsersatz
  • Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, doppelte Haushaltsführung
  • sonstige Bezüge und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
  • Vereinbarung von Nettolohn
  • Rückzahlung von Arbeitslohn
  • Urlaub und Urlaubsentgelt
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Feiertagslohn, Überstunden- und Nachtzuschläge
  • Mutterschutz und Erziehungsurlaub
  • Arbeitsverhinderung
  • Kurzarbeit
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung, kurzfristige und kurzzeitige Beschäftigung
  • Beschäftigung von Rentnern, Auszubildende, Schüler, Praktikanten und Werkstudenten
  • Beschäftigung von Familienangehörigen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Flexible Arbeitszeit und Altersteilzeit
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